Informationen für Ärzte

Fragestellungen und Ziele

Im Zentrum der Uheft-eva steht die Frage: Inwieweit können Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten durch die seit 2017 neu etablierten Standards für Sehtests, Hörscreening und die orientierende Beurteilung der Entwicklung frühzeitig diagnostiziert und therapiert werden? Anhand von Erkenntnissen aus der Uheft-eva sollen Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Weiterentwicklung der Kinder-Richtlinie aufgezeigt werden.

Durch den G-BA wurden 40 Evaluationsfragen formuliert, die mit der Uheft-eva beantwortet werden sollen. Sie zielen alle auf die mit der Neufassung der Kinder-Richtlinie im Abschnitt B, Teil II eingeführten bzw. modifizierten Untersuchungen (Sehtests, Hörscreening, orientierende Beurteilung der Entwicklung) sowie auf ausgewählte Aspekte der Nutzung des Gelben Heftes (Anlage 1 der Kinder-RL) durch Eltern und Ärzte und Ärztinnen.

Beispielhafte Fragestellungen sind:

Fragen zu Häufigkeiten von Untersuchungen und Auffälligkeiten:
  • Wie häufig werden die neu etablierten Untersuchungen des Seh- und Hörvermögens durchgeführt?
  • Wie häufig erfolgt bei Auffälligkeiten eine Überweisung zu den entsprechenden Fachärzten?
  • Aus welchen Gründen können Untersuchungen ggf. nicht durchgeführt werden?
Fragen zur Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen und Sprach- und Sprechstörungen:
  • Wann und wie häufig werden bei Kindern mit einer Entwicklungsverzögerung erste Auffälligkeiten festgestellt?
  • Welche Maßnahmen werden nach Feststellen von Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung eingeleitet?
Fragen zur Nutzung des Gelben Heftes durch Ärzte und Ärztinnen:
  • Welcher Aufwand ist mit den Eintragungen im Gelben Heft verbunden?
  • Wie nützlich sind die Inhalte des Gelben Hefts für die Elterngespräche?

Eine detaillierte Auflistung der Evaluationsfragen des G-BA finden Sie hier.

Geplante Erhebungen

Derzeit können sich Ärztinnen und Ärzte für Fallanalysen registrieren. In diesen wird untersucht, wann bzw. wie häufig bei Kindern mit gesicherten ICD-Diagnosen einer Entwicklungsverzögerung erste Auffälligkeiten im Rahmen der Anamnese und/oder der „Orientierenden Beobachtung der Entwicklung“ festgestellt und Entwicklungsverzögerungen gesichert diagnostiziert wurden.

Die Fallanalysen erfolgen in zwei Schritten:

Schritt 1: Die teilnehmenden Ärzte werden gebeten, über Abfragen ihres Patientenbestandes zu ermitteln, wie häufig und in welchem Alter Entwicklungsverzögerungen (z. B. Sprachstörungen, hyperkinetische Störungen) bei Kindern diagnostiziert worden sind, die zum Zeitpunkt der Abfrage zwischen 5,5 und 6 Jahre alt sind und für die alle Früherkennungsuntersuchungen ab der U3 auch in der eigenen Praxis durchgeführt worden sind. Die Firmen COMPUGROUP und INDAMED unterstützen Uheft-eva durch die Bereitstellung von Abfragen/eines Analysepakets für die Praxissoftwaresysteme „MEDISTAR“ bzw. „Medical Office“. Ärztinnen und Ärzte führen die Abfragen aus und erstellen damit Patientenlisten. Wir danken der COMPUGROUP und INDAMED für die Unterstützung!

Schritt 2: Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte werden weiterhin gebeten, für zehn einzelne Patientinnen bzw. Patienten festzustellen, ob die im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen durchgeführten Anamnesen und/oder die „orientierende Beurteilung der Entwicklung“ gem. Kinder-Richtlinie dazu beigetragen haben, dass bestimmte Entwicklungsstörung bzw. Erkrankungen durch die eigene oder eine andere Praxis festgestellt worden sind. Entsprechende Sachverhalte sollen in von IGES zur Verfügung gestellten Falldokumentationsbögen dokumentiert werden. Der Aufwand beträgt max. 15 Minuten je Kind.

Für die Durchführung der Vorbereitung (Schritt 1) erhalten Ärztinnen und Ärzte eine Aufwandsentschädigung von € 200. Pro ausgefülltem Dokumentationsbogen (Schritt 2) erhalten Ärztinnen und Ärzte eine Aufwandsentschädigung von € 80. Bei 10 ausgefüllten Falldokumentationen beträgt die Gesamtvergütung demnach € 1.000.

Abgeschlossene Erhebungen

  • Dokumentation aller U-Untersuchungen (U2 - U9), die im Zeitraum eines Monats durchgeführt werden, durch Ankreuzen in einem U-Sammelbogen (Bearbeitungszeit: 1-3 Minuten). Sie können selbst entscheiden, in welchem Monat Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen für die Uheft-Eva dokumentieren. Die Durchführung ist ab November 2020 bis 31. August 2021 möglich. Bitte ausgefüllte U-Sammelbögen an IGES (IGES Institut, Friedrichstr. 180, 10117 Berlin) zurücksenden!
  • Einmalige Bearbeitung eines Fragebogens (Allgemeiner Arztfragebogen) bis 31. August 2021. Bitte den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit den U-Sammelbögen an IGES zurücksenden!
  • Austeilen eines Umschlags mit Unterlagen für die Elternbefragung an die Eltern der untersuchten Kinder. Nach dem 31. August 2021 nicht genutzte Unterlagen bitte vernichten.
Mehr Informationen zu den Erhebungen der Uheft-eva finden Sie hier.


Rückfragen an das IGES Institut

Für Ihre Rückfragen zum Evaluationsprojekt Uheft-eva stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte per E-Mail an uheft-eva@iges.com.